Sehr verehrte Kunden,

der Bund hat die bundesweit gültige „Corona-Notbremse“ beschlossen.

Baumärkte und Baustoff-Einzelhandel dürfen dann bei einer Inzidenz unter 150 Kunden empfangen – aber nur mit Termin und negativem Test.

Für den Einzelhandel gilt dann, dass nur noch Geschäfte des täglichen Bedarfs wie etwa Supermärkte oder Drogerien uneingeschränkt geöffnet sein dürfen.

Bis zu einer Inzidenz von 150 dürfen auch andere Händler ihre Läden öffnen, sofern Kunden einen Termin vereinbaren („Click&Meet“) sowie einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen.

Über einem Inzidenzwert von 150 müssen die Geschäfte geschlossen bleiben, dazu zählen unter anderem auch alle Baumärkte.

Unabhängig vom Inzidenzwert kann weiterhin per Mail oder telefonisch bestellte Ware im Geschäft vor Ort abgeholt werden („Click&Collect“)

Der Verkauf an gewerbliche Kunden bleibt weiter uneingeschränkt geöffnet.